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Nachtragsmanagement im Bau – Anspruch, Prüfung und Durchsetzung nach VOB/B

Aktualisiert: 3. Nov.

Nachträge sind regelmäßiger Bestandteil von Bauprojekten. Entscheidend für die Vergütung ist eine rechtzeitige Anzeige, eine nachvollziehbare Dokumentation und eine prüfbare Kalkulation. Die VOB/B enthält hierzu klare Regeln, insbesondere zu geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie zur Preisfortschreibung.


Rechtliche Grundlagen der VOB/B

  • Geänderte/zusätzliche Leistungen: Die Vergütung richtet sich bei Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach den einschlägigen Regelungen der VOB/B (insb. § 2 Abs. 5–7 VOB/B).

  • Anzeigepflicht: Änderungen, die Auswirkungen auf die Vergütung haben können, sind unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige soll vor Ausführung erfolgen und inhaltlich konkret sein (Leistungsinhalt, Umfang, Ursache, Auswirkungen).

  • Beauftragung: Ein Vergütungsanspruch setzt eine Anordnung/Beauftragung der geänderten/zusätzlichen Leistung voraus. Eigenmächtige Ausführungen begründen keinen Anspruch.

  • Preisfortschreibung: Die Ermittlung erfolgt nach den Grundlagen der vereinbarten Preise (Fortschreibung der Urkalkulation; prüffähig, nachvollziehbar).


Hinweis: Dieser Beitrag liefert Fachinformationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


Typische Fehler in der Praxis

Typischer Fehler

Wirkung

Korrekturmaßnahme

Anzeige erst nach Ausführung

Anspruchsgefährdung, Streit über Vergütung

Anzeige vor Ausführung mit konkreten Angaben

Fehlende Kalkulationsbasis

Prüffähigkeit verfehlt

Urkalkulation, Stundenansätze, Materialpreise, Geräte, Zuschläge beilegen

Unklare Leistungsbeschreibung

Unstimmigkeiten über Inhalt/Umfang

Geänderten/zusätzlichen Leistungsumfang schriftlich präzisieren

Keine Bezugnahme auf LV/Plan

fehlende Nachvollziehbarkeit

LV-Positionen/Pläne zitieren, Mengenänderungen belegen

Bündelung ohne Struktur

erschwerte Prüfung/Verhandlung

Nachtragsmappe mit Deckblatt, Register, Nachweisen anlegen


Prüfung und Durchsetzung

  1. Anlass erfassen: Ursache (Planänderung, LV-Widerspruch, unvorhergesehene Bedingungen) und Bezug (Plan/LV) festhalten.

  2. Anzeige erstellen: kurz, konkret, schriftlich; geänderte/zusätzliche Leistung, Auswirkungen auf Preis/Termin.

  3. Beauftragung einholen: Anordnung/Bestätigung dokumentieren.

  4. Kalkulation aufbauen: Fortschreibung der vereinbarten Preisermittlung (Lohn, Geräte, Stoffe, Nachunternehmer, Zuschläge) – prüffähig darstellen.

  5. Nachweise beifügen: Aufmaße, Fotos, Bautagesberichte, Liefer-/Stunden-Nachweise.

  6. Angebot/Preisvereinbarung: strukturiert einreichen; bei Bedarf Zwischenpreise vereinbaren.

  7. Abrechnung/Controlling: Nachtragspositionen im Leistungsstand führen; Zahlungsplan/Abschläge anpassen.


Praxis-Checkliste Nachtragsmappe (exemplarisch, zum Abhaken)

  • ☐ Deckblatt mit Projektdaten und Nachtragsnummer

  • ☐ Anlass/Begründung (Plan/LV-Bezug, Datum)

  • ☐ Anzeige der Änderung (Datum, Empfänger, Inhalt)

  • ☐ Beauftragung/Anordnung (Schriftform, Datum)

  • ☐ Kalkulation (Fortschreibung vereinbarter Preisbasis)

  • ☐ Nachweise (Aufmaß, Fotos, Tagesberichte, Liefer-/Stundenbelege)

  • ☐ Termin-/Bauzeitenauswirkung (separat dokumentiert)

  • ☐ Korrespondenz/Verhandlungsprotokolle

  • ☐ Freigabe/Vereinbarung (Preis/Leistungsumfang)


Durchsetzung und Verhandlung

  • Strukturierte Unterlagen beschleunigen die Prüfung und erhöhen die Einigungsquote.

  • Transparente Preisfortschreibung (gleiche Ansätze/Systematik wie im Hauptvertrag) ist prüffähig und reduziert Rückfragen.

  • Frühzeitige Terminabstimmung verhindert Folgedispute (Abgleich mit Bauzeitenplan/Behinderungsmanagement).

  • Dokumentation sichert die Beweisführung in Vergütungs- und Abrechnungsfragen.


Fazit

Wirksames Nachtragsmanagement setzt auf frühzeitige Anzeige, präzise Beauftragung, prüffähige Preisfortschreibung und vollständige Nachweise. So bleiben Ansprüche durchsetzbar und Projekte kalkulierbar.


👉 Kontakt: info@fsconsult.expert

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