Nachtragsmanagement im Bau – Anspruch, Prüfung und Durchsetzung nach VOB/B
- FS Consult UG
- 1. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 3. Nov.
Nachträge sind regelmäßiger Bestandteil von Bauprojekten. Entscheidend für die Vergütung ist eine rechtzeitige Anzeige, eine nachvollziehbare Dokumentation und eine prüfbare Kalkulation. Die VOB/B enthält hierzu klare Regeln, insbesondere zu geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie zur Preisfortschreibung.
Rechtliche Grundlagen der VOB/B
Geänderte/zusätzliche Leistungen: Die Vergütung richtet sich bei Leistungsänderungen und Zusatzleistungen nach den einschlägigen Regelungen der VOB/B (insb. § 2 Abs. 5–7 VOB/B).
Anzeigepflicht: Änderungen, die Auswirkungen auf die Vergütung haben können, sind unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige soll vor Ausführung erfolgen und inhaltlich konkret sein (Leistungsinhalt, Umfang, Ursache, Auswirkungen).
Beauftragung: Ein Vergütungsanspruch setzt eine Anordnung/Beauftragung der geänderten/zusätzlichen Leistung voraus. Eigenmächtige Ausführungen begründen keinen Anspruch.
Preisfortschreibung: Die Ermittlung erfolgt nach den Grundlagen der vereinbarten Preise (Fortschreibung der Urkalkulation; prüffähig, nachvollziehbar).
Hinweis: Dieser Beitrag liefert Fachinformationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Typische Fehler in der Praxis
Typischer Fehler | Wirkung | Korrekturmaßnahme |
Anzeige erst nach Ausführung | Anspruchsgefährdung, Streit über Vergütung | Anzeige vor Ausführung mit konkreten Angaben |
Fehlende Kalkulationsbasis | Prüffähigkeit verfehlt | Urkalkulation, Stundenansätze, Materialpreise, Geräte, Zuschläge beilegen |
Unklare Leistungsbeschreibung | Unstimmigkeiten über Inhalt/Umfang | Geänderten/zusätzlichen Leistungsumfang schriftlich präzisieren |
Keine Bezugnahme auf LV/Plan | fehlende Nachvollziehbarkeit | LV-Positionen/Pläne zitieren, Mengenänderungen belegen |
Bündelung ohne Struktur | erschwerte Prüfung/Verhandlung | Nachtragsmappe mit Deckblatt, Register, Nachweisen anlegen |
Prüfung und Durchsetzung
Anlass erfassen: Ursache (Planänderung, LV-Widerspruch, unvorhergesehene Bedingungen) und Bezug (Plan/LV) festhalten.
Anzeige erstellen: kurz, konkret, schriftlich; geänderte/zusätzliche Leistung, Auswirkungen auf Preis/Termin.
Beauftragung einholen: Anordnung/Bestätigung dokumentieren.
Kalkulation aufbauen: Fortschreibung der vereinbarten Preisermittlung (Lohn, Geräte, Stoffe, Nachunternehmer, Zuschläge) – prüffähig darstellen.
Nachweise beifügen: Aufmaße, Fotos, Bautagesberichte, Liefer-/Stunden-Nachweise.
Angebot/Preisvereinbarung: strukturiert einreichen; bei Bedarf Zwischenpreise vereinbaren.
Abrechnung/Controlling: Nachtragspositionen im Leistungsstand führen; Zahlungsplan/Abschläge anpassen.
Praxis-Checkliste Nachtragsmappe (exemplarisch, zum Abhaken)
☐ Deckblatt mit Projektdaten und Nachtragsnummer
☐ Anlass/Begründung (Plan/LV-Bezug, Datum)
☐ Anzeige der Änderung (Datum, Empfänger, Inhalt)
☐ Beauftragung/Anordnung (Schriftform, Datum)
☐ Kalkulation (Fortschreibung vereinbarter Preisbasis)
☐ Nachweise (Aufmaß, Fotos, Tagesberichte, Liefer-/Stundenbelege)
☐ Termin-/Bauzeitenauswirkung (separat dokumentiert)
☐ Korrespondenz/Verhandlungsprotokolle
☐ Freigabe/Vereinbarung (Preis/Leistungsumfang)
Durchsetzung und Verhandlung
Strukturierte Unterlagen beschleunigen die Prüfung und erhöhen die Einigungsquote.
Transparente Preisfortschreibung (gleiche Ansätze/Systematik wie im Hauptvertrag) ist prüffähig und reduziert Rückfragen.
Frühzeitige Terminabstimmung verhindert Folgedispute (Abgleich mit Bauzeitenplan/Behinderungsmanagement).
Dokumentation sichert die Beweisführung in Vergütungs- und Abrechnungsfragen.
Fazit
Wirksames Nachtragsmanagement setzt auf frühzeitige Anzeige, präzise Beauftragung, prüffähige Preisfortschreibung und vollständige Nachweise. So bleiben Ansprüche durchsetzbar und Projekte kalkulierbar.
👉 Kontakt: info@fsconsult.expert


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